Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Papen Werbung *gültig ab 01.11.2016

 

  1. Geltung Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen wir allen mündlich, telefonisch oder schriftlich erteilten Aufträgen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten auch für die Zukunft als vereinbart, selbst wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen.
  2. Angebot Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung verbindlich. Preisangaben gelten in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderung dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag.
  3. Aufträge In der Regel kommt ein Auftrag schriftlich zustande. Aufträge kommen unter besonderen Umständen , z.B. durch Dringlichkeit, auch mündlich & fernmündlich zustande. Für diese Aufträge bedarf es durch uns keine schriftliche Bestätigung. Nebenabsprachen und Auftragsänderungen bedürfen bei schriftlichen Aufträgen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabsprachen sind nur bei schriftlichen Aufträgen unwirksam. Widersprüche gegen Auftragsbestätigungen sind nur beachtlich, wenn sie uns innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung vorliegen. Verträge über wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
  4. Rücktritt Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem vereinbarten Zustelltermin vom Vertag zurückzutreten. Macht der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch, so hat er an uns 30% des Auftragwertes ohne weiteren Nachweis als Ausfallentschädigung zu zahlen.
  5. Anlieferung Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Die Werbemittel sind gebündelt oder in Kartons bis max. 20kg auf Paletten mit Angabe der Inhaltsmengen der einzelnen Verpackungseinheiten anzuliefern. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin entsprechend unserer Kapazität neu disponiert und gilt dann ebenfalls als Termingerecht. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem Falle zulasten des Auftraggebers. Ware die länger als 30 Tage ab Anlieferung bei uns eingelagert wird, kann durch einen von uns neu festgelegten Verteiltermin ohne gesonderten Verteilauftrag zugestellt werden und gilt als Termingerecht. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss die Ware vorher bei uns abgeholt werden. Wir behalten uns vor für diese Zeit Lagerkosten in Höhe von 20,00€ pro Tag und pro Palettenstellplatz zu berechnen.
  6. Verantwortlichkeiten des Auftraggebers Der Auftraggeber verantwortet immer Art, Inhalt und Text seiner Werbeprojekte. Wird eine Werbemaßnahme aufgrund behördlicher/ gerichtlicher Anordnung gestoppt oder untersagt, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstandenen Schäden. In solchen Fällen behalten wir uns das jederzeitige Rücktrittsrecht vor. Der Auftraggeber übernimmt unabhängig von seinem Verschulden jegliche Haftung für alle Schäden, die durch ein Zustellgut bei uns oder Dritten angerichtet wurden. Dieses gilt insbesondere für die Qualität einer Warenprobe.
  7. Durchführung Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Ausdeckungsquote wünscht. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligen Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Einwurfverbote* werden grundsätzlich beachtet. (*Briefkästen müssen durch einen z. B. gut sichtbaren Aufkleber gekennzeichnet sein.) Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Ausländer- und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen. Soweit an einem Tag mehrere Aufträge auszuführen sind, kann die Verteilung im Mehrfachwurf mit weiteren Verteilgütern durchgeführt werden.
  8. Gewährleistung Wir haften nicht für den Werbeerfolg. Wir sind bemüht, möglichst alle vereinbarten Haushalte zu erreichen. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf vollständige Abdeckung des vereinbarten Zustellgebietes oder der vereinbarten Zielgruppe. Bei nicht erreichbaren Haushalten gilt der Zustellversuch als erbrachte Leistung. Ein Anspruch auf Minderung des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Werden in dem vereinbarten Zustellgebiet oder bei der vereinbarten Zielgruppe mehr als 10% der Haushalte nicht beliefert, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachverteilung, ist dies nicht möglich und trifft uns ein Verschulden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Ein Anspruch auf generellen Rechnungsabzug ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf Erstattung von indirekten und Folgeschäden ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben. Berechtigte Schadensersatzforderungen werden äußerst bis zur Hälfte unseres Rechnungsbetrages anerkannt. Das Recht zur Aufrechnung oder Rückbehaltung steht dem Auftraggeber nur bei Vorliegen unbestrittener oder rechtskräftiger festgestellter Gegenforderungen zu. Das Verteilerunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen, haftet dann jedoch uneingeschränkt für deren Leistung. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.
  9. Beanstandungen Wir kontrollieren die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung durch eigene und unabhängige Kontrolleure. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 3 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Später eingegangene Reklamationen können mangels ausreichender Kontrollmöglichkeiten nicht mehr anerkannt werden. Leitet der Auftraggeber aus seiner Reklamation Schadensersatzansprüche ab, so ist er zu gemeinsamer Überprüfung der Angelegenheit durch seinen Beauftragten zusammen mit unseren Beauftragten immer dann verpflichtet, wenn wir dieses verlangen. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  10. Zahlung Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich. Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3 Prozent über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.
  11. Allgemeines Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z.B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilerunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen in der Regel der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur bei besonderen Umständen gültig. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  12. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Essen